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Bochum
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Die Registrierung können Sie entweder mit einem Benutzernamen und einem Passwort oder mit Ihrem Ausweis (neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) vornehmen. Bitte legen Sie JETZT Ihren Ausweis auf bzw. in das Lesegerät und starten Sie die AusweisApp2.

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Um Ihre Anforderung bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht. Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihrer Anforderung steht, erfolgt nicht.









Informationen zur Registrierung

Informationen zum Ausweis

Damit Sie sich mit Ihrem Ausweis (neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) anmelden können, muss auf Ihrem Computer die AusweisApp2 installiert sein. Sie können die AusweisApp2 unter ausweisapp.bund.de kostenlos herunterladen. Außerdem erhalten Sie dort auch weiterführende Informationen.





Allgemeine Hinweise zum neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.
Allgemeine Hinweise zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie unter www.bamf.de



Informationen zum Bürgerservice-Portal

Bei der Registrierung nutzt das Bürgerservice-Portal das Bürgerkonto der Stadt Bochum. Die Stadt Bochum ist in besonderer Weise dem Datenschutz und der Datensicherheit verpflichtet. Das Bürgerkonto ist ein Dienst der Stadt Bochum, der durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigt wurde.

Möglichkeiten der Registrierung

  • Registrierung mit Ausweis
  • Wenn Sie ein Bürgerkonto mit Ihrem neuen Personalausweis anlegen, werden folgende Daten ausgelesen:

    • Familiennamen (§18 Abs. 3 Nr. 1 PAuswG)
    • Vornamen (§18 Abs. 3 Nr. 2 PAuswG)
    • Doktorgrad (§18 Abs. 3 Nr. 3 PAuswG)
    • Geburtsdatum (§18 Abs. 3 Nr. 4 PAuswG)
    • Anschrift (§18 Abs. 3 Nr. 6 PAuswG)
    • Dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen (§18 Abs. 3 Nr. 8 PAuswG)

    Wenn Sie ein Bürgerkonto mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel anlegen, werden folgende Daten ausgelesen:

    • Familiennamen (§ 78 Abs. 5 AufenthG)
    • Vornamen (§ 78 Abs. 5 AufenthG)
    • Doktorgrad (§ 78 Abs. 5 AufenthG)
    • Geburtsdatum (§ 78 Abs. 5 AufenthG)
    • Anschrift (§ 78 Abs. 5 AufenthG)
    • Dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen (§ 78 Abs. 5 AufenthG)

    Diese Daten werden in Ihrem persönlichen Bürgerkonto bei der Stadt Bochum gespeichert. Neben den Daten aus Ihrem Ausweis (neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) können Sie noch weitere Informationen in Ihrem Bürgerkonto hinterlegen, die Ihnen eine noch komfortablere Nutzung des Dienste-Angebots der Gemeinde Bochum ermöglichen.

    Nachdem Sie registriert sind, wird bei jedem weiteren Zugriff auf Ihr Bürgerkonto nur noch das dienste- und kartenspezifische Kennzeichen aus Ihrem Ausweis (neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) ausgelesen und die Verbindung zu Ihrem Bürgerkonto hergestellt.

    Die erforderlichen Daten werden an den eGovernment-Dienst der Gemeinde Bochum weitergegeben, den Sie nutzen möchten. Die Stadt Bochum garantiert die sichere Übertragung Ihrer persönlichen Daten. Es werden ausschließlich die für den Dienst erforderlichen Daten übertragen. Eine weitere Speicherung der Daten erfolgt nicht.

  • Registrierung mit Benutzername und Passwort
  • Wenn Sie ein Bürgerkonto mit Benutzername und Passwort anlegen, werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Ihrem persönlichen Bürgerkonto bei der Stadt Bochum gespeichert.

    Die erforderlichen Daten werden an den eGovernment-Dienst der Gemeinde Bochum weitergegeben, den Sie nutzen möchten. Die Stadt Bochum garantiert die sichere Übertragung Ihrer persönlichen Daten. Es werden ausschließlich die für den Dienst erforderlichen Daten übertragen. Eine weitere Speicherung der Daten erfolgt nicht.


Nutzung des Bürgerservice-Portals ohne Registrierung

Wenn Sie kein Bürgerkonto anlegen möchten, können Sie sich mit Ihrem Ausweis (neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel) auch durch den Zugang ohne Registrierung anmelden und das Dienste-Angebot im Bürgerservice-Portal nutzen.

Einige Dienste können Sie auch ohne Anmeldung nutzen, indem Sie einfach in der linken Navigationsleiste den gewünschten Dienst auswählen. In diesem Fall müssen Sie bei Anträgen alle erforderlichen Daten selbst eingeben.


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